§ 94 Abs 1 GBG; § 40 Abs 2 WEG
Der Autor kommentiert in seinem Beitrag die Entscheidung, in der das Gericht sich mit der Frage befasste, wie genau die Bezeichnung des Objekts in der Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum zu erfolgen hat.
§ 94 Abs 1 GBG; § 40 Abs 2 WEG
Der Autor kommentiert in seinem Beitrag die Entscheidung, in der das Gericht sich mit der Frage befasste, wie genau die Bezeichnung des Objekts in der Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum zu erfolgen hat.