Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck hatte zu entscheiden, ob die Zweigniederlassung einer EFTA-Kapitalgesellschaft liquidiert werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 254 Abs 8 AktG
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Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck hatte zu entscheiden, ob die Zweigniederlassung einer EFTA-Kapitalgesellschaft liquidiert werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 254 Abs 8 AktG
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