§ 60 GBG; § 65 Abs 1 GBG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es für die Löschung der Anmerkung einer Hypothekarklage ausreichend ist, dass die Parteien im gegenständlichen Verfahren ewiges Ruhen vereinbart haben.
OGH 5.2.2008, 5 Ob 178/07y