§ 85 Abs 2 GBG; § 95 Abs 2 GBG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Grundbuchsanträge, in denen ein Schreibfehler passierte, berichtigend ausgelegt werden können.
OGH 4.3.2008, 5 Ob 292/07p
§ 85 Abs 2 GBG; § 95 Abs 2 GBG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Grundbuchsanträge, in denen ein Schreibfehler passierte, berichtigend ausgelegt werden können.
OGH 4.3.2008, 5 Ob 292/07p