§ 94 Abs 1 GBG; § 136 Abs 1 GBG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und in welcher Weise die Identität der als Liegenschaftseigentümerin eingetragenen Gesellschaft mit einer anderen Gesellschaft für Zwecke der Grundbuchberichtigung nachgewiesen werden muss.