§ 53 GBG; § 54 GBG; § 810 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Ansuchen um Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung durch den erbserklärten Erben als Verwalter der Verlassenschaft eine genehmigungsbedürftige Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung darstellt.