Zusammenfassung: Das OLG Graz kam zu der Entscheidung, dass durch eine nachträgliche Gesellschaftsvertragsabänderung eine verdeckte Sachgründung geheilt werden kann. Das OLG Wien 5 R 26/80 hat dies verneint.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 4 GmbHG; § 11 f GmbHG; § 51 GmbHG; § 3 Z 15 FBG