Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beginn der Vertretungsbefugnis von Vorstandsmitgliedern bereits mit ihrer Bestellung ins Firmenbuch eingetragen werden kann, wenn die Gesellschaft selbst erst später registriert wird. Mit Anmerkungen von Manfred Umlauft.
Rechtsgrundlagen: § 21 AktG; § 23 AktG; § 34 AktG; § 71 AktG; § 3 Abs 1 Z 8 FBG