§ 76 GmbHG; § 452 ABGB
Der OGH hatte sich mit dem Publizitätserfordernis bei der Verpfändung von Geschäftsanteilen einer GmbH zu befassen. Fraglich war, ob eine "Insichverständigung" ein zulässiges nach außen tretendes Zeichen iSd § 452 ABGB ist.
§ 76 GmbHG; § 452 ABGB
Der OGH hatte sich mit dem Publizitätserfordernis bei der Verpfändung von Geschäftsanteilen einer GmbH zu befassen. Fraglich war, ob eine "Insichverständigung" ein zulässiges nach außen tretendes Zeichen iSd § 452 ABGB ist.