Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf den Sachverhalt zur Entscheidung ein, die sich aus steuerlicher Sicht mit der Pflicht zur Anzeige des in ausländischen Zweigniederlassungen deutscher Kreditinstitute verwahrten Vermögens des Erblassers auseinandersetzt.
Rechtsgrundlagen: § 33 dErbStG; § 25 öErbStG idF bis 7. 7. 2000