Zusammenfassung: Der Beitrag geht auf den Sachverhalt zur Entscheidung ein, die sich aus steuerlicher Sicht mit dem Grundstücksverkauf auf den Todesfall beschäftigt und der Frage der Bemessungsgrundlage ErbStG nachgeht.
Rechtsgrundlagen: § 19 ErbStG; § 20 ErbStG