Zusammenfassung: Auch nach der Außerstreitreform ist ein verspäteter Rekurs gegen die Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit irrelevant.
Rechtsgrundlagen: § 46 AußStrG; § 40 FBG
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Zusammenfassung: Auch nach der Außerstreitreform ist ein verspäteter Rekurs gegen die Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit irrelevant.
Rechtsgrundlagen: § 46 AußStrG; § 40 FBG
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