Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Empfehlung einer Arbeitsgruppe des Ludwig-Boltzmann-Instituts unter der Leitung von Prof Schauer zur Implementierung eines Registers für Mobiliarsicherheiten zum Anlass, um sich mit der Funktionsweise und der Organisation eines derartigen Registers und den datenschutzrechtlichen Vorgaben auseinander zu setzen. In diesem Zusammenhang nimmt Appl auch zur Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie zur Widerspruchs- und Löschungslegitimation Stellung und stellt abschließend alternative Gestaltungsoptionen zur Diskussion.