§ 469 ABGB; § 94 GBB; § 136 GBG
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass die kumulative Geltendmachung des Antrags auf Einverleibung eines Pfandrechts und auf Löschung eines Zwangspfandrechts die Einstellung des Exekutionsverfahrens voraussetzt. Dies falle in den Zuständigkeitsbereich des Exekutionsgerichts.