§ 23 AngG
Das Pflegschaftsgericht ist nicht legitimiert, den Gerichtskommissär zur Weiterüberweisung der irrtümlich an ihn bezahlten Todfallsabfertigung aufzufordern.
OGH 24.10.2005, 9 Ob 54/05i
§ 23 AngG
Das Pflegschaftsgericht ist nicht legitimiert, den Gerichtskommissär zur Weiterüberweisung der irrtümlich an ihn bezahlten Todfallsabfertigung aufzufordern.
OGH 24.10.2005, 9 Ob 54/05i