§ 7 MaklerG
Der Makler verliert seinen Provisionsanspruch, wenn die Nichtausführung des Vertrags nicht vom Auftraggeber zu vertreten ist.
OGH 28.2.2005, 5 Ob 182/04g
§ 7 MaklerG
Der Makler verliert seinen Provisionsanspruch, wenn die Nichtausführung des Vertrags nicht vom Auftraggeber zu vertreten ist.
OGH 28.2.2005, 5 Ob 182/04g