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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen - Kosten und Gebühren

ZivilprozessrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG WienNZ 2007/1NZ 2007, 155 Heft 5 v. 1.5.2007

Zusammenfassung: Die verspätete Geltendmachung auch nur einen Teil des Kostenersatzanspruchs hat den Verlust desselben zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1 ZPO; § 78 AußStrG

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