Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zum Rekursrecht eines Stifters Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 15 FBG; § 45 AußStrG
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Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zum Rekursrecht eines Stifters Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 15 FBG; § 45 AußStrG
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