§ 10 BTVG; § 14 BTVG
Der OGH prüft, ob der Veräußerer einer bereits existenten Eigentumswohnung vom Geltungsbereich des BTVG erfasst ist und nimmt Stellung zur Zugrundelegung des Ratenplans nach § 10 Abs 4 BTVG bei Sanierung einer Altbauwohnung durch die Wohnungseigentümerin.