Zusammenfassung: Der Rücktritt eines Vorstandsmitglieds einer AG aus wichtigen Gründen ist zulässig. Das zurückgetretene Vorstandsmitglied ist selbst zur Anmeldung der firmenbücherlichen Löschung legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 2 GmbHG; § 73 Abs 1 AktG