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Haftung des Wirtschaftstreuhänders für Vertragserrichtung, Überschreitung der Befugnisse des Wirtschaftstreuhänders

ZivilrechtL. Bittner (Glosse)NZ 2007/14NZ 2007, 51 - 52 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 1311 ABGB; § 3 Abs 2 Z 4 WTBG; § 22 Abs 2 lit c WTBO aF

Der OGH erläutert, dass § 3 Abs 2 Z 5 WTBG eine Schutznorm iSd § 1311 ABGB darstellt und führt aus, dass die Konzeption eines Gesellschaftsvertrags nicht unter die darin normierte Beratungstätigkeit subsumiert werden kann . Die Haftung des Wirtschaftstreuhänders wurde daher zu Recht bejaht.

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