§ 77 AußStrG aF; § 128 AußStrG aF; § 131 AußStrG aF
Der OGH beschreibt die gebotene Vorgangsweise im Fall des Vorhandenseins unbekannter Noterben, spricht sich aber gegen die Bestellung eines Kurator für unbekannte Teilnehmer aus.
OGH 24.08.2005, 3 Ob 49/05k