§ 266 ABGB; § 271 ABGB
Der OGH nimmt zum Erfordernis eines Kollisionskurators im Verfahren zur Festlegung der Sachwalterentschädigung Stellung und befürwortet dieses bei besonders hohen Ersatzansprüchen.
OGH 25.08.2005, 6 Ob 160/05f
§ 266 ABGB; § 271 ABGB
Der OGH nimmt zum Erfordernis eines Kollisionskurators im Verfahren zur Festlegung der Sachwalterentschädigung Stellung und befürwortet dieses bei besonders hohen Ersatzansprüchen.
OGH 25.08.2005, 6 Ob 160/05f