§ 104 Abs 3 GBG; § 447 ABGB
Da ein Geschenknehmer nicht vom Gutglaubensschutz umfasst ist, ist seine Einwilligung in die Berichtigung des Grundbuchsstands infolge aufgetretener Fehler beim Vollzug eines Grundbuchbeschlusses nicht notwendig.
§ 104 Abs 3 GBG; § 447 ABGB
Da ein Geschenknehmer nicht vom Gutglaubensschutz umfasst ist, ist seine Einwilligung in die Berichtigung des Grundbuchsstands infolge aufgetretener Fehler beim Vollzug eines Grundbuchbeschlusses nicht notwendig.