§ 122 GBG; § 40 Abs 2 WEG 2002; § 9 AußStrG aF; § 24a Abs 2 WEG 1975
Der Wohnungseigentumsbewerber kann trotz einer Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums keinen Rekurs gegen den Beschluss geltend machen, mit dem die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechts an der Wohnung zugunsten einer anderen Person genehmigt wird.