§ 122 GBG; § 40 Abs 2 WEG 2002; § 9 AußStrG aF; § 24a Abs 2 WEG 1975
Kurzanmerkung zu einer Entscheidung des OGH in der dieser ausführte, dass der Wohnungseigentumsbewerber trotz einer Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums keinen Rekurs gegen den Beschluss geltend machen könne, mit dem die Einverleibung des Wohnungseigentumsrechts an der Wohnung zugunsten einer anderen Person genehmigt werde.