§ 136 GBG; § 469a ABGB; § 1422 ABGB
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH in der dieser darlegte, dass die Einlösung einer durch Höchstbetragshypothek besicherten Forderung und die gleichzeitige Herabsetzung des Kreditrahmens auf diese einzelne Forderung den Übergang des Pfandrechts auf den Einlöser zur Folge habe; die Anmerkung einer Löschungsverpflichtung stehe dem Rechtsübergang nicht entgegen.