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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

ZivilprozessrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/10NZ 2005, 287 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Das Rekursgericht ist auch berechtigt, bloß leichte Verfahrensmängel amtswegig zu behandeln.

OLG Wien, 4 R 131/05x

Rechtsgrundlagen: § 55 AußStrG

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