Zusammenfassung: Der Bestand einer "entschuldbaren Fehlleistung" ist im Rekurs geltend zu machen.
OLG Wien, 4 R 34/05g
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 2 AußStrG
Zusammenfassung: Der Bestand einer "entschuldbaren Fehlleistung" ist im Rekurs geltend zu machen.
OLG Wien, 4 R 34/05g
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 2 AußStrG