Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zur Täuschungseignung einer Firma Stellung.
OLG Wien, 28 R 258/04y
Rechtsgrundlagen: § 52 ÄrzteG
Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zur Täuschungseignung einer Firma Stellung.
OLG Wien, 28 R 258/04y
Rechtsgrundlagen: § 52 ÄrzteG