Zusammenfassung: Eine Missachtung des firmenrechtlichen Irreführungsverbots kann von einem älteren Rechtsträger nicht geltend gemacht werden.
OLG Wien, 28 R 35/05f
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 2 HGB; § 30 HGB
Zusammenfassung: Eine Missachtung des firmenrechtlichen Irreführungsverbots kann von einem älteren Rechtsträger nicht geltend gemacht werden.
OLG Wien, 28 R 35/05f
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 2 HGB; § 30 HGB