§ 4 Abs 2 Z 1 GrEStG
Der Autor bespricht eine Entscheidung des VwGH, in der dieser erörtert, dass eine Einbringung von Liegenschaften in eine Kapital- oder Personengesellschaft, der keine Einräumung von Gesellschaftsrechten gegenübersteht, nicht der Grunderwerbstuer unterliegt.