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Entscheidung - OLG Wien, 31.08.2004, 28 R 25/04h

InsolvenzrechtNZ 2005/55NZ 2005, 215 - 217 Heft 7 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Da die Gesellschafterstellung des persönlich haftenden Komplementärs von der Konkursmasse umfasst ist, bedarf die Beantragung der Gesellschaftslöschung nach Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens der gerichtlichen Einwilligung.

OLG Wien, 31.08.2004, 28 R 25/04h

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