§ 136 GBG; Notenwechsel zwischen Rep Österreich und Russischen Föderation, BGBl 1994/257
Der OGH beschreibt die Voraussetzungen für eine Richtigstellung des Grundbuchsstands infolge einer Staatensukzession, nimmt zum Nachweis der "offenkundigen Unrichtigkeit" Stellung und erläutert, dass die Feststellung von umstrittenem Völkergewohnheitsrecht als Grundlage für die Befürwortung einer Staatenrechtsnachfolge nicht in Betracht kommt.