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Entscheidung - OGH 04.11.2004, 1 Ob 152/03i

ErbrechtNZ 2005/31NZ 2005, 114 - 116 Heft 4 v. 1.4.2005

§ 758 Abs 3 ABGB

Der OGH erläutert, dass die Geltendmachung eines Pflichtteilsverzichts auch dann als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren sein kann, wenn der Verzichtende bei der Verzichtserklärung keinen Schädigungsvorsatz besaß.

OGH 04.11.2004, 1 Ob 152/03i

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