§ 810 ABGB
Der OGH nimmt zu den Einwilligungserfordernissen bei Prozessführungen durch Miterben im Namen der Verlassenschaft Stellung.
OGH 20.10.2004, 7 Ob 236/04p
§ 810 ABGB
Der OGH nimmt zu den Einwilligungserfordernissen bei Prozessführungen durch Miterben im Namen der Verlassenschaft Stellung.
OGH 20.10.2004, 7 Ob 236/04p