§ 53 GBG; § 17 FlVfGG; § 49 KFlVfLG
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass die Anmerkung der Rangordnung für den Verkauf auch bei einem Grundstück verfügt werden kann, wenn dieses mit einem Anteilsrecht an einer Agrargemeinschaft in Verbindung steht. Die Verbücherung der Absonderung des Anteilsrechts vom Stammsitzgrundstück setzt die Einwilligung nachrangiger Buchberechtigter nicht voraus.