Zusammenfassung: Die Autorin beschäftigt sich im dritten Teil ihrer Abhandlung mit der rechtlichen Qualifikation von Spaltnachlässen und beschreibt unter Einbeziehung höchstgerichtlicher Entscheidungsnachweise die Grundprinzipien für die Geltendmachung von Pflichtteils- und Vermächtnisklagen. Dabei nimmt sie auch zur Passivlegitimation und zur Pflichtteilsbemessung bei Spaltnachlässen Stellung. Darauf aufbauend untersucht sie bilaterale Erbschaftsübereinkommen, zB mit Griechenland, Polen, Ungarn, Deutschland usw. auf ihre Vereinbarkeit mit dem umgestalteten Außerstreitrecht und prüft , ob die Zuordnung des Erbrechtsstreits in den Kompetenzbereich der Außerstreitgerichte Einfluss auf die Anerkennungsfähigkeit der Entscheidungen in den bilateralen Beziehungen hat.