§ 20 GBG; § 40 GBG; § 94 Abs 1 GBG
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass die Anmerkung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots der Rechtfertigung einer vorrangigen Vormerkung eines Eigentumsrechts nicht entgegensteht.