Zusammenfassung: Sofern der Auftrag zur Offenlegung der Jahresabschlüsse nicht zugegangen ist, kann die Vermögenslosigkeit nicht gesetzlich vermutet werden.
OLG Wien, 28 R 12/04x
Rechtsgrundlagen: § 40 FBG
Zusammenfassung: Sofern der Auftrag zur Offenlegung der Jahresabschlüsse nicht zugegangen ist, kann die Vermögenslosigkeit nicht gesetzlich vermutet werden.
OLG Wien, 28 R 12/04x
Rechtsgrundlagen: § 40 FBG