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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/1NZ 2005, 93 Heft 3 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Wien und Klosterneuburg sind firmenrechtlich nicht als gleicher Ort/gleiche Gemeinde zu qualifizieren.

OLG Wien, 28 R 87/04a

Rechtsgrundlagen: § 30 HGB

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