§ 797 ABGB; § 798 ABGB; § 870 ABGB; § 871 ABGB; § 869 ABGB; § 116 Abs 1 AußStrG
Der OGH legt dar, dass die Aussage des Erben zum Ausmaß eines Vermächtnisses als Wissenserklärung zu qualifizieren ist, deren Richtigstellung mittels Eigentumsklage erwirkt werden kann.