§ 471 Abs 2 ABGB; § 1425 ABGB
Der OGH nimmt zum Verhältnis zwischen § 471 Abs 2 ABGB und § 1425 ABGB Stellung und erläutert, dass im Fall der Bestreitung der Zahlungspflicht durch den Schuldner eine gerichtliche Hinterlegung nicht zulässig ist.
OGH 03.12.2003, 9 ob 138/03i