§ 485 ABGB; § 529 ABGB; § 1059a BGB; § 17 SpaltG; § 15 SpaltG; § 226 AktG
Der OGH erörtert, dass eine Personaldienstbarkeit bei einer Abspaltung zur Aufnahme auch ohne Einwilligung des Eigentümers des belasteten Grundstücks im Wege der Universalsukzession übergeht. Die Rechtsgültigkeit beginnt mit der firmenbücherlichen Registrierung der Spaltung.