§ 49 GBG; § 134 EO; § 137 Abs 3 EO; § 135 EO
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen das Grundbuchsgericht die Löschung der Anmerkung der Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens, das nach der Vormerkung des Eigentums eingetragen ist, anordnen kann.