§ 49 GBG; § 134 EO; § 137 Abs 3 EO; § 135 EO
Hoyer bespricht eine Entscheidung des OHG, in der dieser erläutert, unter welchen Voraussetzungen das Grundbuchsgericht die Löschung der Anmerkung der Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens, das nach der Vormerkung des Eigentums eingetragen ist, anordnen kann.