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§ 38 lit c GBG - Pfandrechtsvormerkung über Behördeneinschreiten

ZivilrechtNZ 2004/61NZ 2004, 204 - 206 Heft 7 v. 1.7.2004

§ 38 lit c GBG

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage des Erfordernisses der Urkundenvorlage, wenn eine Behörde zur pfandweisen Sicherstellung von Ansprüchen des Bundes oder Landes einschreitet. Mit Anmerkung von Hans Hoyer.

OGH 31.03.2003, 5 Ob 52/03p

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