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§§ 71, 212 ABGB - Der Jugendwohlfahrtsträger kann nur mit seiner Zustimmung zum Kollisionkurator bestellt werden

ZivilrechtNZ 2004/62NZ 2004, 206 - 207 Heft 7 v. 1.7.2004

§ 71 ABGB; § 212 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Vertretung eines Kindes durch den Jugendwohlfahrtsträger.

OGH 13.05.2003, 5 Ob 100/03x

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