§§ 131ff GBG; § 123 GBG; § 26 LiegTeilG
Die Entscheidung bestimmt, dass die zwischenzeitliche Veräußerung einer Liegenschaft deren Löschung aufgrund einer irrtümlichen Sprungklammernauflösung des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes entgegensteht.
§§ 131ff GBG; § 123 GBG; § 26 LiegTeilG
Die Entscheidung bestimmt, dass die zwischenzeitliche Veräußerung einer Liegenschaft deren Löschung aufgrund einer irrtümlichen Sprungklammernauflösung des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes entgegensteht.