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§§ 181, 183 KO - Wahlrecht des Schuldners zwischen Erfüllen der Voraussetzungen des § 183 KO oder Erlag eines Kostenvorschusses (Änderung der Rechtsprechung!)

ZivilrechtNZ 2004/19NZ 2004, 75 - 76 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 181 KO; § 183 KO

Die Entscheidung bejaht das Wahlrecht des Schuldners zwischen dem Erlag eines Kostenvorschusses, und der Erfüllung der Voraussetzungen des § 183 KO für den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens.

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